Jugendhilfeeinrichtungen Rettkowski
Familienwohngruppe
Rettkowski
Norderende 18, 25885 Oster-Ohrstedt
Teileinrichtung Eulenhof
-
Teileinrichtung Bahnhofstraße
1. Allgemeine Angaben zur Einrichtung
1 Anschrift der Einrichtung
2 Träger
2. Beschreibung
2.1. Grundlagen
2.2. Zielgruppe
2.3.1 Schulischer Bereich
3. Inhalt und Umfang der Leistung
3.1 Art der Hilfe
3.1.1 Betreuungszeiten
4. Hausbeschreibungen
5. Tagesablauf
6. Qualitätsmerkmale
6.1 Qualitätsentwicklung
1. Allgemeine Angaben zur Einrichtung
Anschrift der Einrichtungen:
Familienwohngruppe Rettkowski
Norderende 18, 25885 Oster-Ohrstedt
Tel. 04847/1397
Fax 04847/809634
Mobil 0162/1027234
Mail: fam.gruppe@rettko.de
Wohngruppe Eulenhof
Hauptstr.3 +5, 25885 Oster- Ohrstedt
Tel. 04847/809902
Fax 04847/809634
Wohngruppe Bahnhofstraße
Bahnhofstr.3, 25885 Oster- Ohrstedt
Tel. 04847/809902
Fax 04847/802022
Träger
Helga Rettkowski, Erzieherin und Heilpädagogin
Zusatzqualifikationen :
Psychomotorik/ Sensorische Integration
Systemisch/- lösungsorientierte Beratung
Councelor IGL, Fachrichtung Systemisch- Intergrative Paar- und
Familientherapie
Psychologischer Berater/ Coach
Lerntherapie
Legasthenie- und Dyskalkulieförderung
2. Beschreibung der gemeinsamen Grundlagen der Teileinrichtungen
Die Familienwohngruppe Rettkowski lebt in einem Haus, in dörflicher
Umgebung, zwischen Nord- und Ostsee im nördlichen Schleswig-
Holstein. Neben Herrn und Frau Rettkowski lebt noch eine Großmutter
mit im Haus. Zur Familie gehören zwei Hunde (Bobtails), als wichtige
Partner erster Beziehungsangebote.
3.
Die Wohngruppe Eulenhof lebt in einem umgebauten Resthof, 300 m
Luftlinie vom Haupthaus entfernt. Neben einem in der Nachbarwohnung
lebenden Erzieher arbeiten zurzeit (nach der jeweiligen
Belegungssituation) zwei weitere pädagogische Kräfte in der Gruppe.
Die Wohngruppe Bahnhofstraße lebt und arbeitet ebenfalls in Oster-
Ohrstedt. Neben einem innewohnenden Erzieher arbeiten zurzeit zwei
weitere pädagogische Kräfte in der Gruppe.
Die ruhige Lage ist verknüpft mit einer guten infrastrukturellen
Anbindung an die schulischen und Freizeitangebote der nahegelegenen
Kreisstadt Husum (12 km).
Das öffentliche „Dörpshuus“ mit Jugendraum, Tischtennisplatten sowie
ein Sportplatz mit vielen Ballspielmöglichkeiten und im Winter
Eislaufmöglichkeit, stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Fußläufig bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die
vielfältigen kulturellen Angebote der Städte Husum und Schleswig (20
km) schnell erreichbar. Eine Vernetzung mit den
Jugendsporteinrichtungen des Dorfes sowie der Kreisstadt sind
gewährleistet.
Für den Personentransport stehen zwei VW Caddies und ein Dacia (7-
Sitzer) zur Verfügung.
In der Wohngruppe wird ein „echtes Familienleben“ angestrebt, in den
anderen Gruppen ein familienanaloges Setting angeboten. Die
Großmutter, die in einer Einliegerwohnung direkt am Haus wohnt,
gehört – ihren Fähigkeiten entsprechend- zur täglichen
Alltagsgestaltung dazu. Feste wie Weihnachten, Geburtstag etc.
werden gemeinsam mit den Kindern und allen Familienmitgliedern
gestaltet und erlebt. Soweit keine Heimfahrt in die Ursprungsfamilie
möglich ist, können die Kinder und Jugendlichen die Ferien in der
Wohngruppe verbringen und an einer gemeinsamen Ferienfahrt
teilnehmen.
Herr Rettkowski verfügt über eine handwerkliche Grundausbildung
(Kraftfahrzeugmechaniker, Bauschlosser, Schweißer). Im Rahmen der
Diakonie hat er achtzehn Jahre Erfahrungen in der Jugendhilfe als
Werkpädagoge gesammelt. In der gut ausgerüsteten Werkstatt können
die Kinder und Jugendlichen ihre handwerklichern Fähigkeiten
erarbeiten oder vertiefen.
Im mit zur Einrichtung gehörenden Eulenhof kann individuell nach
künstlerischen Ambitionen gesucht werden.
Der Sohn der Familie hat eine Ausbildung zum Heilerzieher
absolviert. Außer der regelmäßigen Vertretung obliegt ihm als
aktiven Fußballer der bewegungspädagogische Teil der Arbeit.
2.1 Rechtliche Grundlagen
In der Familienwohngruppe Rettkowski stehen fünf Plätze für Hilfen
zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit §§ 34 und 41 SGB VIII zur
Verfügung.
Es ist grundsätzlich möglich, bei Bedarf die notwendigen
Voraussetzungen zur Bereitstellung von Plätzen nach § 35 a zu
schaffen.
In der Wohngruppe Eulenhof stehen vier Plätze für Hilfen zur
Erziehung nach § 27 in Verbindung mit §§ 34 und 41 SGB VIII zur
Verfügung.
In der Wohngruppe Bahnhofstraße stehen fünf Plätze für Hilfen zur
Erziehung nach § 27 in Verbindung mit §§ 34 und 41 SGB VIII zur
Verfügung.
2.2 Zielgruppe
Aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche im Regelfall im
Alter von 3 – 16 Jahren.
Bedingt durch die heilpädagogische Grundausrichtung können auch
Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden, so lange sie nicht
einer rollstuhlgerechten Umgebung bedürfen.
Die Familienwohngruppe ist eine Einrichtung für Kinder und junge
Jugendliche für die eine langfristige stationäre Hilfe angezeigt
ist. Sie eignet sich auch für Geschwisterkonstellationen, sowie
Kinder deren Unterbringung in Gruppen nicht ihrem Bedarf entspricht
oder deren Defizite innerhalb einer Familienstruktur effizienter
aufgearbeitet werden können. Die Kinder und Jugendlichen können bis
zu ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit in der
Familienwohngruppe verblei ben Die Ziele der Arbeit mit den Kindern
sind im Rahmen der individuellen Hilfeplanung zusammen mit den
Eltern, den Kin dern und den Jugendämtern zu entwickeln und in der
Einrichtung unter Mithilfe der Erziehungsplanung im Alltag umzuset
zen. Ziel der Maßnahme ist eine professionelle Hilfe und Förderung
für Kinder und Jugendliche zur Aufarbeitung von Defiziten in ihrer
Entwicklung durch Integration in eine Familie. So können Strukturen
erlernt werden, die zu einer eventuellen Rückführung in die
Ursprungsfamilie benötigt werden, bzw. welche die Basis bilden als
Erwachsene selbst eine Familie gründen zu können.
Für Kinder und Jugendliche, für die eine zu dichte Familienbetreuung
kontrainduziert wäre, stehen in der Wohngruppe „Eulenhof“ Plätze mit
wechselnder Betreuerbegleitung zur Verfügung.
Die Gruppe Bahnhofstr. wird durch einen innewohnender Erzieher
geleitet. Zwei zusätzliche Kräfte, eine Vollzeit, eine dreißig
Stunden sowie eine Nachtbereitschaft (geringfügiger Arbeitsplatz)
gehören zum Team.
Nicht aufgenommen werden können Personen mit einer
Körperbehinderung, die ein rollstuhlgerechtes Haus benötigen.
Akute Suizidgefährdung oder stark hyperaktives Verhalten kann als
Ausschlusskriterium gelten.
Kinder mit ADS- Problematik, bei denen hauptsächlich der
Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsbereich gestört ist (im Gegensatz
zu ADHS), können sehr gut in die Gruppe aufgenommen werden, da Frau
Rettkowski über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügt
(Sensorische Integration).
2.3. Schulischer Bereich
Eine Grund- und Hauptschule (jetzt Gemeinschaftsschule) befindet
sich in unmittelbarer Nähe des Dorfes. Förderschulen für den G -
Bereich sowie die weiterführenden Schulen befinden sich gut
erreichbar (Linien- bzw. spezielle Schülerbusse) in der Kreisstadt
Husum. An der dortigen Berufsschule sind Angebote für spezielle
Ausbildungen im schulischen Bereich (zweiter Bildungsweg
Hauptschulabschluss, Realschule, Gymnasium) sowie
berufsvorbereitende Kurse vorhanden.
Schüler, die nicht den Regelschulweg einhalten können, haben die
Möglichkeit in einem externen, mit den örtlichen Schulen und uns
zusammenarbeitendem Bildungsinstitut eine gezielt der Reintegration
dienende Förderung zu erhalten (je nach individuellem Hilfeplan-
nicht im Regelsatz enthalten). Hierbei wird auch intensiv nach den
Ursachen für die Schulleistungsverweigerung gesucht, wobei ein
Hauptaugenmerk auf der individuellen Entwicklungspsychologie des
einzelnen Kindes liegt.
Da gute kognitive Leistungen eines Kindes erst möglich sind, wenn
das sensomotorische Fundament (Piaget) gefestigt ist, liegt ein
Förderschwerpunkt unserer Einrichtung im Angebot der sensorischen
Integration und der Psychomotorik. Die Schule setzt bei einem
Lernanfänger allgemeine Lernfähigkeit und gutes Sozialverhalten
voraus. Selbstvertrauen, Selbstkontrolle, Lernbereitschaft und
Aufmerksamkeit sind Fähigkeiten, die man als Produkt einer intakten
sensorischen Integration ( SI ist die Verarbeitung der sinnlichen
Eindrücke und die Aufnahme und Organisation von Gedanken und
Gefühlen zu sinnvollen und befriedigenden Handlungen) bezeichnen
kann. Störungen in diesem Bereich sind häufig Mitauslöser von
Hyperaktivität, Sprachstörungen, Legasthenie, Dyskalkulie und vielem
mehr. Diese Förderung ist im Regelsatz enthalten.
3. Inhalt und Umfang der Leistung
3.1. Art der Hilfe
Vollstationär § 34
Flexible Angebote für Tagesbetreuungen sind im Rahmen der
Einzelvereinbarungen möglich
3.1.1 Betreuungszeiten
Vollzeitbetreuung – über Tag und Nacht durch das Heimleiterehepaar
sowie Vollzeit- und Honorarkräfte.
Über das achtzehnte Lebensjahr hinaus kann zwecks Verselbständigung
des jungen Erwachsenen eine Teilzeitbetreuung erfolgen.
Schon während des Wohnens in der Familie wird das Erlernen einer
Haushaltsführung angestrebt, um eine altersgerechte Selbständigkeit
als Basis für ein betreutes Wohnen anzubahnen.
4. Hausbeschreibung
Das Haus „Familienwohngruppe“ mit einer Gesamtwohnfläche von 330 qm
+ 190 qm Keller + 21qm Wintergarten befindet sich auf einem 1200 qm
großem Grundstück.
Vier Zimmer der Kinder befinden sich im Dachgeschoss, eins im
Erdgeschoß der Einrichtung.
Zimmer 1 17,7 qm Zimmer 2 17,9 qm Zimmer 3 17,5 qm Zimmer 4 8,5 qm
Zimmer 5 16,0 qm
Im Erdgeschoss liegen Küche mit Essbereich und angrenzendem
Gemeinschaftsraum. Die Kelleräume werden als Werkstatt (Zurzeit wird
ein 30 Jahre alter Flipperautomat restauriert). Spiel und
Kreativbereich genutzt (PC, Dart, Musik). Des Weiteren können im
zweiten Haus der Einrichtung, im Eulenhof, großzugige Räume zum
Essen, Hausaufgaben erledigen und zur Freizeitgestaltung genutzt
werden.
Im Eulenhof stehen im Obergeschoss 3 Zimmer mit einer
Gesamtwohnfläche von ca. 110 qm zur Verfügung. Das viert
Zimmer befindet sich im Erdgeschoss sowie Wohnzimmer,
Küche und zweites Bad.
Das Haus Bahnhofstraße verfügt über 3 Zimmer im
Obergeschoss sowie einer Toilette. Ein Zimmer hat
ein eigenes Bad. Wohnzimmer, Küche, Bad und eine
zusätzliche Toilette befinden sich im Erdgeschoss. Die
Gesamtwohnfläche beträgt ca. 145 qm.
5 Tagesablauf
Elemente der Tagesgestaltung sind u.a.
Wecken - dabei altersspezifische Selbständigkeit fordern und fördern
=> altersgemäße Nachtruhe => geregelte Mahlzeiten - dabei Vor- und
Zubereitung zusammen mit den Kindern => gemeinsame Planung und
Gestaltung des Familienalltags
=>gezielte Aufgabenstellungen zur Verselbständigung und Entwicklung
der Selbstbedienung in allen persönlichen Bereichen =>Vorbereitung
und Realisierung von Höhepunkten und Traditionen => gemeinsame
Freizeitunternehmungen und Spiel zur Entwicklung sozialer
Kompetenzen => Schulbesuch - Regelmäßigkeit plus Pünktlichkeit,
Ausdauer => Hausaufgabenbetreuung - individuelle schulische
Förderung => individuelle Freizeitgestaltung - u.a. in Vereinen,
Jugendeinrichtungen => Reflexion des Tagesablaufes - Förderung von
Selbstbestimmung und Verantwortung => Entwicklung und Stärkung von
Fähigkeiten und Fertigkeiten =>Motivation zukunftsorientierten
Denkens und Handelns => Vermittlung ethischer Werte und
humanistischer Grundlagen
=>Gesundheitspflege (z.B. gesunde Ernährung, Körpererfahrungen und
Umgang mit der eigenen Sexualität), Besuch von Ärzten, Therapeuten
und anderen der gesundheitlichen Betreuung dienenden Einrichtungen,
Kulturtechniken wie Briefe schreiben, telefonieren,
Computerbedienung oder Umgang mit Behörden zählen ebenso zu den
Förderbereichen wie die Ausprägung künstlerischer und handwerklicher
Fähigkeiten.
Spezielle Förderung erfährt der Bereich des Sozialverhaltens. Diese
wird angestrebt insbesondere durch:
=> Sicherung entwicklungsfördernder pädagogischer Strukturen. =>
intensive langfristige Beziehungsarbeit, emotionale Verbindlichkeit
rund um die Uhr, rund ums Jahr. => Stabilisierung der Persönlichkeit
durch Erfahrung von Vertrauen und Sicherheit sowie das Training von
Selbstwertgefühl und Selbststeuerung - Befähigung zur
Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit bei Übernahme von
Verantwortung für die Gemeinschaft. =>Biographiearbeit
Durch die Einrichtung erfolgt eine individuelle Begleitung der
schulischen und evtl. beruflichen Entwicklungswege der jungen
Menschen. Neben der Arbeit mit den Eltern, Jugendamt und den
Kindern/Jugendlichen wird die Kooperation mit der Schule/ Betrieb
angestrebt. Durch Teilnahme an Elternversammlungen und Wahrnehmen
von Lehrersprechzeiten soll ein enger Kontakt zur Schule gewahrt
werden.
Durch die Familienwohngruppe werden spezielle schulische
Fördermöglichkeiten (Stütz-/ Nachhilfeunterricht) organisiert.
Sollte sich herausstellen, dass eine normale Hausaufgabenhilfe durch
die Betreuer nicht ausreicht, kann auf die fachliche Hilfe einer
Nachhilfeorganisation übergeleitet werden. Dies wird im
individuellen Hilfeplan festgelegt. Diese Kosten sind nicht im
Leistungsentgelt enthalten.
6. Qualitätsmerkmale
Qualität bedeutet für uns in unserer Arbeit die fördernden Kräfte
einer Familie als heilpädagogisches Mittel zu nutzen.
Dabei unterscheiden wir, ob es fördernder in einer Gruppe zu leben,
wo die Betreuer immer die gleichen sind oder es individuell
sinnvoller ist, diese Enge durch wechselndes Personal zu
unterbrechen.
Unserer Überzeugung nach bietet dieser feste Rahmen Orientierung und
Geborgenheit. Ein Wissen um die Kontinuität der Bezugspersonen und
deren verlässliche, sich wiederholende Reaktionen, lässt Vertrauen
in das individuelle „Sein“ wachsen und steigert somit das
Wertgefühl, welches oft durch erlittene Bindungsstörungen
herabgesetzt ist. Konflikte und durchschaubare Regeln helfen eine
Sicherheit im Umgang mit den täglichen Anforderungen zu erfahren.
Aggressivität und die Suche nach ständig neuen Reizen haben oft ihre
Wurzeln in dem vorschnellen Beenden natürlicher oder gestalteter
pädagogischen Beziehungen.
Dort anzusetzen ist unser Anliegen; daher arbeiten und leben wir
voller Überzeugung in einer Familienwohngruppe, wobei wir gerade das
„ Normale“ des Alltags als Qualität verstehen. Es müssen keine
pädagogischen Situationen gestaltet werden, alles findet in Echtzeit
statt. Für die therapeutische Begleitung bemühen wir uns im
Regelfall um die Angebote unseres Umfeldes.
Ein besonderes Augenmerk wird in der Einrichtung auf die
Elternarbeit gelegt. Unserer Überzeugung nach finden sich in nahezu
allen Herkunftsfamilien Ressourcen, welche die Arbeit mit den
Kindern/ Jugendlichen unterstützen. Im Zusammenwirken zwischen
Kind/Jugendlichen, den Eltern, dem Jugendamt und der Einrichtung
wird nach Wegen zur Realisierung entwicklungsfördernder Kontakte
gesucht, soweit diese dem mit der Hilfe angestrebtem Ziel nicht
zuwiderlaufen (§ 36 SGB VIII).
Herstellung, Erneuerung, Vertiefung des Kontaktes zwischen Eltern
und Kind => Aktivierung und Stützung eines Prozesses der Reflexion/
Selbstbesinnung - Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit der
Beziehungspersonen = Information über Entwicklungen des Kindes/
Jugendlichen in der Situation der Fremdunterbringung = Schaffung von
Gesprächssituationen über aktuelle Ereignisse wie z.B. Beurlaubung
zu den Eltern, Konfliktklärung,
Zweimal im Jahr bietet die Einrichtung den entfernter wohnenden
Eltern an, ein Wochenende in einer im Dorf gelegener Elternwohnung
zu verbringen, wobei die Kosten für zwei Übernachtungen übernommen
werden. Sollten die Eltern einen längeren Urlaub auf eigene Kosten
verbringen wollen, sind wir gerne bei der Planung behilflich.
Kontaktaufnahme:
Die Aufnahme in die Gruppe erfolgt bei Jugendlichen nach einem
Erstgespräch in neutraler Umgebung. Sollte sich dabei eine ungefähre
Vorstellung entwickeln, dass ein Zusammenleben möglich ist, wird
eine Zeit für ein kostenpflichtiges Probewohnen vereinbart, in der
sich alle Beteiligten kennen lernen können, um dann über die weitere
Zukunft zu entscheiden .
Bei jüngeren Kindern sehen wir von einem Probewohnen ab.
Hier suchen wir das Kind gerne im Elternhaus auf und versuchen
möglichst viele Informationen auch über Kontaktpersonen wie
Kindergarten, Schule, mit Erlaubnis der Eltern evtl. Arztberichte zu
erhalten, um im Vorfeld zu klären, ob ein gemeinsames Leben sinnvoll
wäre.
Wir möchten damit verhindern, dass ein erneuter Beziehungsabbruch
weit möglichst verhindert werden kann.
Die Phase der Ablösung aus der Familienwohngruppe wird entsprechend
der nachfolgenden Lebenssituation des Kindes/ Jugendlichen (Rückkehr
in die Herkunftsfamilie, Wechsel der Maßnahme, evtl. Nachbetreuung
im eigenen Wohnraum) mit den Beteiligten langfristig und unter
Einbeziehung aller Betroffenen vorbereitet. Besonders wichtig dabei
ist, dem Kind/Jugendlichen das Vertrauen zu vermitteln, mit der
neuen Lebenssituation klar zu kommen und die aufkommenden Ängste und
Unsicherheiten abzubauen.
Intensive Elternarbeit sowie Einzelbetreuungen sind nach Absprache
möglich und werden über Fachleistungsstunden abgerechnet.
Im Rahmen der flexiblen Hilfen sind auch Einzelvereinbarungen
möglich.
Zur Stärkung des Gruppengeschehens finden in der Regel wöchentliche
Familienkonferenzen statt.
Wechselnde Moderationen durch die Kinder stärken das
Selbstwertgefühl, trainieren das freie Sprechen, was ins Schulleben
transferiert werden kann. Ansätze zu „Mobbing“ werden sofort
transparent und können besprochen werden.
Anfängliche Ängste vor diesem Instrument werden dadurch gemildert,
dass am Beginn nur die Anwesenheit erforderlich ist. Nach einer
Eingewöhnungsphase ist die Teilnahme aller Familienmitglieder an
diesen Konferenzen verpflichtend.
Die Hilfeplanung findet in der Regel mit allen Beteiligten im
Jugendamt der Entsendestelle statt, um den Eltern die Teilnahme zu
ermöglichen. Bericht liegt mindestens eine Woche vor dem
Hilfeplantermin vor.
Die Qualität der Mitarbeiter wird durch regelmäßige Fortbildungen
(mindestens drei Tage pro Jahr) gefördert.
Supervision, in der Regel alle vier bis sechs Wochen, durch eine
externe Psychologin ist verpflichtend für alle Teilnehmer am
Beziehungsgeschehen der Einrichtung, soweit es die Fallarbeit der
einzelnen Kinder und Jugendlichen betrifft.
Des Weiteren wird monatlich eine Gruppensupervision zur Klärung
persönlicher Fragen und Stärkung der eigenen Kompetenzen angeboten.
6.1 Qualitätsentwicklung
Um über die neuesten Standards der Qualitätsentwicklung unterrichtet
zu sein, sind wir seit 2003 Mitglied der IKH. Die Einrichtung
verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem.
Im Jahre 2004 führte die IKH das erste Auditverfahren bei uns durch,
im September 2010 haben wir erneut unsere Qualität kollegial
begutachten lassen.
Viel Wert legen wir auf regelmäßige Fortbildungen unserer
Mitarbeiter. Zurzeit absolvieren Mitarbeiter Ausbildungen zum
Psychotherapeuten HPG und zum Gestaltpädagogen. Es werden auch
einrichtungsinterne Fortbildungen angeboten, teilweise durch die
Leitung oder beauftragten Dozenten.
Eine regionale Vernetzung besteht zu folgenden Anbietern:
-Sozialraum Husum
-Sozialraum Mitte
-Kompass, Sozialraum Süd
-Eingliederungshilfe Nordfriesland
-Psychologisches Beratungszentrum
-Kinderschutzzentrum
-Elternschule NF
-Ambulanz der Kinderpsychiatrischen Klinik
- Turn- und Sportverein Husum 1875 e.V.
- Sportverein Ohrstedt (diverse Angebote)
- Husumer Sportvereinigung (Fußball)
- Pädagogisches/ therapeutisches Reiten, Ahrenviöl, Levke Greve
-Bildungsinstitut Hoysa, Husum, Nachhilfe und schulergänzende
Angebote
-Berufsfortbildungswerk (Bfw), Husum
